Betriebliche Vorsorge
"Steuern optimieren und Liquidität sichern" - unter diesem Motto hat der Gesetzgeber für die betriebliche Vorsorge einige steuerschonende Modelle geschaffen:
• Pensionszusage (für Geschäftsführer oder Mitarbeiter)
• Gehaltsverwendung bzw. Gehaltsumwandlung nach § 3 (15) EStG
• Betriebliche Kollektivversicherung
• Pensionskasse
• Abfertigungsvorsorge
• Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung neu) Die Sinnhaftigkeit dieser Modelle ist von zahlreichen individuellen Faktoren, wie Betriebsgröße, Vorsorgezweck etc., abhängig
• Zukunft sichern
• Steuern sparen
• Lohnnebenkosten senken
• Betriebsvermögen in Privatvermögen umwandeln
• Liquidität sichern
• Sozialimage steigern